Allgemeine Geschäftsbedingungen!


1. Vertragsabschluss, Einbeziehung der AGB

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb der Tennisschule ADVANCED-TENNIS (nachfolgend AT genannt), Inhaber: Benjamin Müller, Schulstraße 7, 65606 Aumenau, geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch die Tennisschule schriftlich bestätigt werden. Der Vertrag mit AT kommt nach Anmeldung mit der Bestätigung dieser AGB zustande. Die Anmeldung erfolgt für den ausgeschriebenen Trainingszeitraum und kann nicht vorzeitig gekündigt werden. Bei einer Kündigung, ist der volle Rechnungsbetrag zu entrichten. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Verträge findet nicht statt. 

Die Tennisschule ist in der Annahme einer Trainings-Anmeldung frei. Die Geschäftsbedingungen finden Sie auf der Homepage (www.advanced-tennis.de). Die Vertragssprache ist deutsch.

 

2. Training

Das Leistungsangebot von Advanced-Tennis umfasst Einzel-, Gruppen- und Mannschafts-Training sowie Tennis-Camps. Für das Tennistraining auf den Partner-Anlagen, ist eine Mitgliedschaft verpflichtend, für Camps oder Lehrgänge sind die Trainingsteilnehmer hiervon befreit. Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit Gruppen zwischen 2-4 Spielern durchgeführt. Größere Gruppen werden nur bei Vorliegen besonderer Umstände und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet. Mannschaftstraining erhalten die Wettkampfmannschaften des Vereins und nach besonderer Absprache einzelne Mitglieder.

AT teilt die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke und Alter ein. Bei Bedarf kann die Einteilung geändert werden. Die Einteilung der Trainer bleibt AT vorbehalten. Falls dies aus organisatorischen Gründen notwendig ist, ist es AT auch während der Saison gestattet, einen Trainerwechsel vorzunehmen bzw. Vertretungsunterricht zu erteilen. 

Ein Anrecht, Trainingsstunden mit einem bestimmten Trainer/in zu besetzen, besteht seitens der Trainingsteilnehmer nicht. Advanced-Tennis nutzt verschiedene Tennisanlagen / Hallen, ein Anrecht auf einen bestimmten Trainingsort besteht seitens der Trainingsteilnehmer nicht und ein Ortswechsel, ist kein Grund für eine vorzeitige Vertragskündigung. Advanced-Tennis versucht auf die Wünsche seiner Kunden nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen.

 

Innerhalb der vereinbarten Trainingseinheit, erfolgt auch die erforderliche Platzpflege. Trainingsstunden dürfen nur in Sportbekleidung und mit Tennisschuhen angetreten werden. Mögliche Erkrankungen oder andere gesundheitliche Einschränkungen müssen dem Trainer von AT vor Beginn der Trainingsstunde ausdrücklich mitgeteilt werden. 

 

3. Aufsicht bei Kindern

Die Aufsichtspflicht der Tennisschule bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Die Tennisschule kann vor Beginn und nach dem Ende des Trainings keine Aufsichtspflicht übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt!

 

4. Ausschluss vom Training

Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des/der Trainers/in wiederholt keine Folge leisten oder das Training stören. Dies gilt für alle Altersgruppen. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts.

 

5. Ausgefallene Stunden

Durch Verschulden des Teilnehmers ausgefallene Trainingstermine (auch bei Krankheit), können nicht nachgeholt oder erstattet werden. Im Falle der unverschuldeten Unbespielbarkeit des Platzes (z.B. Regen) behält sich die Tennisschule vor, Athletiktraining, Taktiktraining oder Koordinationstraining durchzuführen und somit immer eine Aufsicht der Kinder zu gewährleisten. Einzeltrainingstermine die 2 mal durch eine Unbespielbarkeit der Plätze ausgefallen sind, werden 1 mal nachgeholt. Sofern dies trotz bester Bemühungen innerhalb der Saison nicht möglich ist, entfällt die Leistungsverpflichtung der Tennisschule. In diesem Fall entfällt auch unserer Anspruch auf das auf die Stunde entfallene Trainingsentgeld. Entfällt eine Trainingsstunde aus Gründen, die das Team von AT nicht zu vertreten hat, entfällt die Leistungsverpflichtung. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt in diesem Fall erhalten. Teilnehmer, die aufgrund von Verletzungen, Krankheit oder persönlichen Gründen (z.B. Änderung von anderen Hobbys) in der laufenden Saison nicht mehr am Training teilnehmen können, erhalten keine Beitragsrückerstattung. Es besteht auch kein Anspruch gegenüber der Tennisschule, dass Stunden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden müssen. Von der Tennisschule abgesagte Trainingseinheiten werden nachgeholt, z.B. bei Krankheit des/der Trainers/in.

Sofern vereinbarte Trainingstermine von privaten Stunden des Trainingsteilnehmers nicht eingehalten werden können, muss der Kunde dem Trainer unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem Termin unterrichten. Andernfalls entfällt die Leistungsverpflichtung, der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt erhalten. Findet der Kunde oder die Tennisschule für diese Stunde einen adäquaten Ersatz, entfällt auch für den Kunden das Trainingsentgelt. Grundsätzlich können lediglich 2 Trainingstermine (Einzeltraining) pro Saison abgesagt werden. Alle weiteren Absagen durch den Kunden werden in Rechnung gestellt. 

 

6. Haftung

Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Teilnahme am Tennistraining erfolgt auf eigene Gefahr. Die Tennistrainer der Tennisschule Advanced-Tennis übernehmen keinerlei persönliche Haftung bei Sach-und Körperschäden, es sei denn, die gesetzlichen Voraussetzungen liegen vor. Die Tennisschule übernimmt keine Haftung für den Ersatz von liegengebliebenen und/ oder abhanden gekommenen Gegenständen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und /oder Sachen.

 

7. Mängelrügen und Gewährleistung

Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind uns spätestens am 2. auf den folgenden Tag der Trainingsstunde schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.

 

8. Inkasso

Das vereinbarte Trainingsentgelt ist jeweils vor einer Trainingseinheit/Saison fällig. Eine Bezahlung kann mit befreiender Wirkung nur auf das, in der Trainingsbestätigung (Rechnung) angegebenem Konto, geleistet werden. Im Verzugsfall ist die Forderung mit 2% Zinsen p.a. über dem jeweils gültigen gesetzlichen Zinssatz zu verzinsen. Dem Kunden bleibt nachgelassen, einen geringeren Verzugsschaden nachzuweisen.

 

9. Kündigung

Es besteht keine Kündigungsverpflichtung, sondern nur die saisonale Anmeldeverpflichtung, um am Training der jeweiligen Saison (Sommer, Winter) teilnehmen zu können. Besteht keine gültige Anmeldung über das Anmeldetool, kann kein Training in Anspruch genommen werden.

 

 

10. Datenschutz und Verwendung von Bild/Videomaterial

Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihre persönlichen Daten zur Vertragsabwicklung elektronisch gespeichert werden. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Die Daten dürfen von Advanced-Tennis genutzt werden, um z.B. Rechnungen zu schreiben und zu verschicken (auch per E-mail). Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren.

 

AT ist berechtigt, Bilder / Videomaterial etc. des Spielers/der Spielerin bzw. des Trainingsteilnehmers ohne weitere Genehmigung und Gegenleistung für sich zu verwenden. 

 

Schlussbestimmung

Sollte ein Punkt in den AGB nichtig sein, so führt dies nicht zur Nichtigkeit der gesamten AGB.

Allgemeine Geltungsregel 

 

Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäfts- und Spielbedingungen rechtsunwirksam sein oder nicht angewendet werden können, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Stattdessen gelten die Regelungen, die den beabsichtigten rechtlichen unwirtschaftlichen verfolgten Zweck am ehesten erreichen. 

 

 

AGB Stand 04.09.2024